Hierzu zählen die Bereiche: Berufsgenossenschaften, Erste Hilfe, Ersthelfer, Feuerlöscher, Gefahrstoffe, Leitern & Tritte, die neue Sicherheitskennzeichnung, die Unfallmeldung und Dokumentation sowie die verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen.
> Die Anforderungen an Arbeitsmittel werden künftig als übergeordnete Schutzziele beschrieben
> Höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen (Neue Prüfplakette)
> Definition der Anforderungen an den Prüfer im Explosionsschutz und verbesserter Explosionsschutz
insgesamt durch die Neuregelung der Prüfpflichten
> Benennung von konkreten Ordnungswidrigkeiten
> Gezielte Berücksichtigung der Bereiche, die sich als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben
(z. B. Instandhaltungsarbeiten, Manipulationen)
> Vorbereitung auf Notwendigkeiten des demografischen Wandels: Vorgaben zu altersgerechter Gestaltung von
Arbeitsmitteln
> Spezielle Vorgaben zur Reduktion ergonomischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
> Konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel (z. B. Krane)
> Wegfall des „Bestandsschutzes“ für sog. Altmaschinen
Feuerlöscher
Leitern & Tritte
Sicherheitskennzeichnung
Unfallmeldung