Die Staplerschein-Ausbildung muss immer entsprechend dem
Grundsatz BGG 925 und den Unfall-Verhütungs-Vorschriften BGV A 1, D 27 erfolgen. Die Ausbildung und die jährliche Unterweisung nehmen einige Zeit in Anspruch, da sich der Ausbildungsort
meistens an einem externen Schulungsort befindet. Sie haben bei uns den Vorteil, dass die komplette Ausbildung sowie die jährliche Unterweisung flexibel in Ihrem Unternehmen
stattfinden.
Bei einer Gabelstaplerausbildung werden folgende Inhalte
gelernt:
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Alle Rechtsgrundlagen, die für das Führen einer Flurfördermaschine notwendig sind.
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So können Unfallrisiken erkannt und vermieden werden.
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Die charakteristischen und physikalischen Grundlagen eines Gabelstaplers.
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So wird ein Gabelstapler bestimmungsgemäß eingesetzt.
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Diese Sicherheitseinrichtungen gibt es.
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So sieht der Fahrbetrieb aus.
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Diese Prüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden.
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So muss mit Lasten umgegangen werden und so verhält sich ein Stapler unter Last.
Zwar hält ein einmal erworbener Gabelstaplerführerschein ein Leben lang und muss nicht erneuert werden, die Sicherheitsunterweisungen müssen jedoch
jährlich aufgefrischt werden. Bei der Auswahl der Fahrschule sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der Gabelstapler-Fahrausweis mit
Lichtbild, alle benötigten Schulungsunterlagen sowie die Gestellung eines Staplers im Preis inklusive sind.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.